GEOSUISSE und IGS haben eine Stellungnahme (Link) mit der Perspektive Gesamtschweiz erarbeitet und bewusst keine regionalen Aspekte einfliessen lassen.
Es obliegt den Sektionen, ihre regionalen Gegebenheiten direkt mit einer eigenen Vernehmlassungsantwort gegenüber swisstopo zum Ausdruck zu bringen, so wie dies beispielsweise die Kantone vermutlich auch tun werden.
Die Stellungnahme wurde aus Sicht der Akteure «Verwaltungen», «Werke» und «freiberufliche Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer» geschrieben und sollte damit die Haltung der Mitglieder von GEOSUISSE und IGS widerspiegeln. Auch wurde die Stellungnahme auf die Anliegen der Kunden (Architektur, Planung, Bau) geprüft.
GEOSUISSE und IGS haben die Argumente sorgfältig abgewogen und kommen zum Schluss, das DM.flex in der vorliegenden Form abzulehnen ist. Hauptsächliche Begründungen:
- Mit der vorliegenden Modelldokumentation und den weiteren Unterlagen wird ein flexibles Datenmodell propagiert. Die konkreten Erweiterungen in den nächsten Versionen werden jedoch nicht aufgezeigt. Es ist aber wahrscheinlich, dass künftig häufig Änderungen an einzelnen Modellen beschlossen werden.
Jede künftige Änderung ist mit beträchtlichen Aufwänden verbunden, sowohl bei den Nachführungsstellen wie auch bei Verwaltungen und Kunden. Auf allen Ebenen sind viele Umsysteme im Einsatz, wozu die Schnittstellen und Datenzugriffe angepasst werden müssen. Dies wird hohe Kosten nach sich ziehen.
-> Das neue Datenmodell muss zwingend mit hoher Stabilität festgelegt werden. - Wir sind der Ansicht, dass nicht alle Daten historisiert werden sollen.
- Das Weglassen der Textpositionen und Vernichten der entsprechenden Daten erachten wir als verfrüht. Den Kunden und Anwendern kann es, auch ohne Weglassen der Textpositionen, freigestellt werden, die Textpositionen automatisch generieren zu lassen.
GEOSUISSE und IGS werden je dieselbe Stellungnahme am 27. Dezember 2021 einreichen.
Die Sektionen und Mitglieder sind eingeladen ihre Anliegen direkt einzubringen. Der vorliegende Entwurf der Stellungnahme kann dabei als Basis herangezogen werden.